Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Pflicht für den Onlineshop, Chance für das Geschäft.
Seit Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) viele Onlineshops, barrierefrei zu sein. Was als rechtliche Pflicht beginnt, ist zugleich eine Chance: Ein Shop, den alle bedienen können, erreicht mehr Kunden und funktioniert für jeden besser.
Am 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft getreten. Es setzt den European Accessibility Act, die EU-Richtlinie 2019/882, in deutsches Recht um und verpflichtet erstmals auch privatwirtschaftliche Unternehmen zur digitalen Barrierefreiheit.1 Für den Onlinehandel ist der wichtigste Punkt: Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern, also auch Onlineshops, müssen barrierefrei gestaltet sein.
Für viele Unternehmen kam das Thema spät auf die Agenda. Barrierefreiheit galt lange als Aufgabe öffentlicher Stellen oder als Detail für die Entwicklung. Mit dem BFSG ist sie eine Frage, die Geschäftsführung, Marketing, Design und Technik gemeinsam beantworten müssen, und zwar nicht einmalig, sondern bei jeder Weiterentwicklung des Shops.
Kann jeder Kunde bei dir kaufen?
Sprich mit uns darüber →Wer vom BFSG betroffen ist
Das Gesetz richtet sich an Angebote, die Verbraucher nutzen. Erfasst sind Websites und mobile Anwendungen, über die Verbraucher Verträge abschließen, also bestellen und bezahlen. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten: Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme.1 Wer selbst Produkte herstellt, die unter das Gesetz fallen, ist dagegen unabhängig von der Größe verpflichtet.
Typischerweise betroffen sind:
- Onlineshops, die an Verbraucher verkaufen
- Shopping-Apps mit Bestell- und Zahlfunktion
- Buchungs- und Terminstrecken mit Vertragsabschluss
- Shops, die sowohl Geschäftskunden als auch Verbraucher bedienen
Ob ein konkretes Angebot erfasst ist, hängt vom Einzelfall ab, etwa bei gemischten B2B- und B2C-Shops oder bei Übergangsfristen für bestehende Verträge. Diese Fragen sollten Fachleute für IT-Recht prüfen. Für die Planung reicht oft eine einfache Faustregel: Wer an Verbraucher verkauft und kein Kleinstunternehmen ist, sollte von einer Pflicht ausgehen.
Barrierefreier Onlineshop: was umzusetzen ist
Ein barrierefreier Onlineshop lässt sich wahrnehmen, bedienen und verstehen, auch mit Screenreader, nur mit der Tastatur, mit vergrößerter Schrift oder bei eingeschränktem Farbsehen. In der Praxis orientieren sich Unternehmen an der europäischen Norm EN 301 549, die auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 2.1 auf Stufe AA aufbaut. Wer diese Kriterien erfüllt, ist in aller Regel auf der sicheren Seite.
Was ein barrierefreier Onlineshop braucht:
- vollständige Bedienbarkeit per Tastatur, mit sichtbarem Fokus
- ausreichende Kontraste und skalierbare Schrift
- Alternativtexte für Produktbilder und Grafiken
- Formulare und Checkout mit klaren Beschriftungen und verständlichen Fehlermeldungen
- eine saubere Seitenstruktur, die Screenreader auslesen können
- Untertitel für Videos
- Informationen zur Barrierefreiheit des Angebots
Oft unterschätzt werden Elemente von Drittanbietern. Payment-Formulare, Cookie-Banner, Chat-Fenster oder eingebundene Bewertungen gehören aus Sicht der Kunden zum Shop und müssen ebenso funktionieren. Verstöße kann die zuständige Marktüberwachung ahnden, mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro.2 Ein einmaliges Projekt reicht dabei nicht: Jede neue Kampagne, jedes neue Template und jedes Update kann neue Hürden schaffen, wenn Barrierefreiheit nicht fester Teil des Entwicklungsprozesses ist. Wie Barrierefreiheit in den laufenden Betrieb passt, ordnen wir auf der Themenseite Webshop im Betrieb ein.
Bewährt hat sich ein Vorgehen in drei Schritten. Zuerst eine Bestandsaufnahme, die automatische Tests mit einer Prüfung von Hand verbindet, etwa mit Screenreader und Tastatur. Automatische Werkzeuge finden nur einen Teil der Hürden. Danach die Priorisierung nach Strecken: Was den Kauf verhindert, kommt zuerst, also Suche, Produktseite, Warenkorb und Checkout. Schließlich die Verankerung im Alltag, über Komponenten im Design-System, die von vornherein barrierefrei sind, und über Regeln für Inhalte, etwa für Alternativtexte, die bei großen Sortimenten am besten direkt mit den Produktdaten gepflegt werden.
Digitale Barrierefreiheit als wirtschaftlicher Hebel
Die Zielgruppe ist größer, als viele annehmen. Ende 2025 lebten in Deutschland gut 7,8 Millionen Menschen mit einer schweren Behinderung, das sind 9,4 Prozent der Bevölkerung. Gut ein Drittel von ihnen ist 75 Jahre oder älter.3 Dazu kommen Menschen mit leichteren oder vorübergehenden Einschränkungen und alle, die einen Shop in schwierigen Situationen nutzen, etwa mit einer Hand, im hellen Sonnenlicht oder ohne Ton.
Digitale Barrierefreiheit verbessert deshalb den Shop für alle. Klare Strukturen, gut lesbare Texte und eindeutige Formulare senken Abbrüche im Checkout. Eine saubere semantische Struktur hilft auch Suchmaschinen und KI-Assistenten, Inhalte zu verstehen. Und mit dem Alter der Bevölkerung wächst die Zahl der Kunden, die von gut lesbaren und einfach bedienbaren Shops profitieren. Wer Barrierefreiheit nicht als Prüfliste, sondern als Qualitätsmerkmal versteht, macht aus einer Pflicht einen Vorteil gegenüber Wettbewerbern, die nur das Nötigste tun.
Wo der Druck herkommt
Seit Juni 2025 müssen viele Onlineshops barrierefrei sein. Verstöße können Bußgelder nach sich ziehen, und jede Weiterentwicklung des Shops muss die Anforderungen mitdenken.
Warum es mehr als Technik ist
Barrierefreiheit betrifft Design, Inhalte, Produktdaten, Drittanbieter und Prozesse. Sie gelingt nur, wenn sie fester Teil der Entwicklung ist und nicht ein einmaliges Projekt.
Wie advise einordnet
Wir klären, wie weit der Shop heute ist, welche Schritte zuerst nötig sind und wie Barrierefreiheit dauerhaft in Design, Entwicklung und Content verankert wird.
Der erste Schritt
Eine Bestandsaufnahme der wichtigsten Strecken: Startseite, Suche, Produktseite und Checkout. Dort entscheidet sich, ob Kunden bestellen können.
Wo stehst du bei diesem Thema?
Häufige Fragen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Gilt das BFSG für meinen Onlineshop?
Das BFSG gilt für Onlineshops, über die Verbraucher Verträge abschließen. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Ob ein konkreter Shop erfasst ist, sollten im Zweifel Fachleute für IT-Recht prüfen.
Was ist der European Accessibility Act?
Der European Accessibility Act ist die EU-Richtlinie 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen. In Deutschland wird sie durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz umgesetzt. In anderen EU-Ländern gelten vergleichbare nationale Gesetze, was für international tätige Shops wichtig ist.
Welche Standards gelten für einen barrierefreien Onlineshop?
In der Praxis orientieren sich Unternehmen an der europäischen Norm EN 301 549, die auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA aufbaut. Die WCAG beschreiben, wie Inhalte wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden.
Braucht ein Onlineshop eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Das BFSG verlangt, dass Anbieter beschreiben, wie ihr Angebot die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt, und dass diese Informationen selbst barrierefrei zugänglich sind. In der Praxis geschieht das oft in einer eigenen Erklärung auf der Website. Wie sie genau aussehen muss, sollten Fachleute für IT-Recht prüfen.
Was passiert bei Verstößen gegen das BFSG?
Die zuständige Marktüberwachungsbehörde kann Maßnahmen anordnen und Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängen. Darüber hinaus ist ein Shop, der für einen Teil der Kunden nicht bedienbar ist, auch wirtschaftlich ein Verlust.
Reicht ein Plugin für Barrierefreiheit aus?
In der Regel nicht. Zusatzwerkzeuge, die über die Seite gelegt werden, können einzelne Anpassungen wie Schriftgröße oder Kontrast anbieten, ersetzen aber keine barrierefreie Umsetzung in Struktur, Code und Inhalten. Entscheidend ist, dass der Shop selbst barrierefrei gebaut ist.
Alles zum Thema Webshop im Betrieb: So hängen die Seiten zusammen.
Wo stehst du?
Ist dein Shop für alle Kunden bedienbar?
Wenn das BFSG auf der Agenda steht, aber noch kein klarer Plan, lohnt der gemeinsame Blick. Schreib uns kurz, worum es geht, wir melden uns persönlich.
Danke.
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- 1IHK München: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), Anwendungsbereich und Ausnahme für Kleinstunternehmen Quelle ansehen ↗
- 2IHK Braunschweig: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), Rechtsfolgen bei Verstößen Quelle ansehen ↗
- 3Statistisches Bundesamt (Destatis): 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen leben in Deutschland, Pressemitteilung Nr. 246 vom 13.07.2026 Quelle ansehen ↗